Katholischer Kindergarten St. Antonius
Im Dorfe 23a
44339 Dortmund
Tel.: 801139
Leitung: Annette Sudhoff-Siedlarek
Die zweigruppige, katholische Kindertageseinrichtung St. Barbara in
Dortmund- Eving betreut Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren
Der Kindergarten wurde aufwändig saniertund ausgeabut und so den neuen Anforderungen angepasst. 2014 konnten die hellen freundlichen Räume mit einem großen Fest eingeweiht werden.
Angeboten wird die 35-Stunden Betreuung in der Blocköffnungszeit und die 45-Stunden Ganztagsbetreuung.
Kinder, die Über-Mittag in der Einrichtung verbleiben, haben die Möglichkeit täglich ein warmes Mittagessen zu bekommen.
Neben der ganzheitlichen, individuellen und bildungsorientierten Förderung aller Kinder, gehören die Religionspädagogik, die Einzelintegration ( Förderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf ) und die Sprachförderung zu den Schwerpunkten des Kindergartens.
Die Tageseinrichtung pflegt Kontakt zu unterschiedlichen Fördereinrichtungen und hat einen engen Bezug zur Kath. Elisabeth-Grundschule.
Betreuungszeiten 35 Stunden: Mo – Fr: 07.00 – 14.00 Uhr
Betreuungszeiten 45 Stunden: Mo - Do: 07.00 - 16.15 Uhr
Fr: 07.00 - 15.00 Uhr
Katholischer Kindergarten St. Barbara
Kappenberger Str. 16
44339 Dortmund
Tel.: 859085
Fax: 9936857
Leitung: Frau Bartkowiak
Anmeldezeiten: jeden 1. Montag im Monat, um 15.00 Uhr (gerne auch nach Terminvereinbarung)
zum Anmeldebogen:
Für jede Pfarrgemeinde wird ein Kirchenvorstand gewählt, der das Vermögen in der jeweiligen Kirchengemeinde verwaltet und die Gemeinde im rechtlichen Sinne vertritt. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt. Die Amtszeit eines Kirchenvorstehers beträgt sechs Jahre, eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre finden Kirchenvorstandswahlen statt, bei denen die Hälfte der Kirchenvorsteher neu zu wählen ist bzw. wiedergewählt werden können. Dadurch bleibt die Kontinuität des Kirchenvorstands gewahrt. Die Wahl der Kirchenvorstände ist gesetzlich geregelt.
Ansprechpartner ist der Pfarrer.
Der Pfarrgemeinderat soll das Leben der Pfarrgemeinde mitgestalten und mittragen. Er soll alle Kräfte der Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammenführen. Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu erforschen, zu beraten und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zuständig oder zu finden ist.
St. Antonius | Ulrike Schendekehl |
St. Barbara | Kai-Uwe Preißig |
St. Marien | Barbara Genster |